Blick über den Klosterteich auf das Kloster Neuzelle// Foto: Seenland Oder-Spree/ Florian Läufer | zur Startseite Blick über den Klosterteich auf das Kloster Neuzelle// Foto: Seenland Oder-Spree/ Florian Läufer | zur Startseite
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OT Neuzelle, Gemeinde Neuzelle (Hinweis)

15. 09. 2014

Im Bereich der Chausseestraße 14 bis 15 b gibt es keinen Gehweg vor den Grundstücken. Somit besteht in diesem Bereich eine besodnere Verkehrsgefährdung für die Anwohner. Um eine Einschränkung der Gefahrenlage zu erreichen, wird für diesen Bereich von den zwei Fahrspuren in Fahrrichtung Guben die rechte Fahrspur für den Verkehr gesperrt.

 

Somit steht dem Verkehr auf der Chausseestraße (B 112 Abs. 100) für diesen Bereich ab Fahrbahnteiler (Querungshilfe) bis hinter Haus Nr. 15 b, nur eine Fahrspur zur Verfügung. Die 30 km/h wird aufgehoben!