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Neuwahl der Jugendschöffen

11. 01. 2018
Neuwahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023
 

Der Landkreis Oder-Spree sucht Bewerber für die Wahl der Jugendschöffen. Im Jahr 2018 endet die Amtsperiode der bisherigen Jugendschöffen, sodass für die kommende Amtsperiode von 2019 bis 2023 neue Jugendschöffen gesucht werden. Als Vertreter des Volkes an der Rechtssprechung nehmen Jugendschöffen an Sitzungen in Strafsachen bei den Amtsgerichten Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde sowie beim Landgericht Frankfurt (Oder) teil.

 

Dieses Ehrenamt setzt keine juristischen Vorkenntnisse voraus, sondern ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Urteilsvermögen, geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Weiterhin sollen die Bewerber über soziale Kompetenz verfügen, die sie durch ihren Job oder ihr soziales Engagement erlangt haben. Jugendschöffen entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichtern über die Schuld- und Straffrage.

 

Voraussetzungen sind, dass die Jugendschöffen gemäß § 31 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) deutsche Staatsbürger sind, ihren Wohnsitz für die Dauer ihres Amtes im jeweiligen Gerichtsbezirk haben, mindestens 25 Jahre alt sind und noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben.

 

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte schriftlich bis zum 16.03.2018 an den

Landkreis Oder-Spree, Jugendamt, Frau Birgit Krüger, Breitscheidstraße 7 in 15848 Beeskow.

 

Das entsprechende Bewerbungsformular und Hinweise finden Sie auf der Internet´seite des Landkreises unter dem Link: www.landkreis-oder-spree.de/Jugendhilfeplanung